Allgemeine Miet- und Nutzungsbedingungen (AGB) der Villa Waldeck
BLUSH & BLEU GmbH · Villa Waldeck · Goetheallee 6 · 01309 Dresden · Stand: 20. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Villa Waldeck („Location“): Hochzeiten, Firmenveranstaltungen, Tagungen, private Feiern, Foto- und Filmaufnahmen sowie Besichtigungen. Sie gelten für Buchungen über die Website, per E-Mail, telefonisch und vor Ort.
(2) Sie gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB), soweit einzelne Regelungen nichts anderes bestimmen. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn der Vermieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
(3) Einzelheiten zum Termin regelt die Nutzungsvereinbarung mit Hausordnung. Bei Widersprüchen geht die Nutzungsvereinbarung diesen Bedingungen vor.
§ 2 Vertragspartner, Reservierung und Vertragsschluss
(1) Vertragspartner ist die BLUSH & BLEU GmbH, Goetheallee 6, 01309 Dresden, vertreten durch die Geschäftsführerin Juliane Pollok („Vermieter“), und der jeweilige Kunde („Mieter“).
(2) Unverbindliche Reservierung (Hochzeiten, Events, Tagungen). Über die Website kann der Mieter einen freien Termin kostenlos reservieren. Die Reservierung ist noch kein Vertrag. Sie hält den Termin für drei Tage frei. In dieser Zeit erhält der Mieter das Angebot, diese Bedingungen und die Nutzungsvereinbarung.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Mieter die Nutzungsvereinbarung innerhalb der Reservierungsfrist unterschreibt (auch elektronisch) und der Vermieter die Buchung in Textform bestätigt. Ohne Unterschrift innerhalb der Frist endet die Reservierung, ohne dass Kosten entstehen; der Termin wird wieder frei. Eine Verlängerung ist nach Absprache möglich.
(4) Sofortbuchung (Fotolocation, Besichtigung). Bei Leistungen, die auf der Website direkt buchbar sind, kommt der Vertrag mit dem Abschluss der Online-Buchung (Button „Jetzt buchen“ bzw. „Kostenpflichtig buchen“) zustande. Der Mieter erhält eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Besichtigungen sind kostenlos.
(5) Preise und Angaben auf der Website, in Broschüren und sozialen Medien sind unverbindlich („ab“-Preise). Maßgeblich sind das Angebot und die Nutzungsvereinbarung.
(6) Widerrufsrecht. Mit Vertragsschluss wird der Termin exklusiv für den Mieter freigehalten und an niemanden sonst vergeben. Verträge über die Bereitstellung der Location sowie über Speisen und Getränke für einen bestimmten Termin oder Zeitraum im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen (z. B. Hochzeiten, Familienfeiern, Fotoshootings) sind deshalb auch bei Abschluss online oder per E-Mail vom Widerrufsrecht ausgenommen (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Für Unternehmer besteht ohnehin kein Widerrufsrecht. Dafür kann jeder Termin vorab drei Tage kostenlos und unverbindlich reserviert werden (Abs. 2). Davon unberührt bleiben die Storno-Regeln in § 7.
§ 3 Mietgegenstand und Personenzahl
(1) Vermietet wird das Erdgeschoss der Villa mit seinen Salons sowie – soweit vereinbart – der Garten. Im Untergeschoss befinden sich die Gästetoiletten, die Küche für das Catering und – soweit gebucht – das Apartment für Getting Ready und Übernachtung. Gefeiert wird im Erdgeschoss und im Garten. Das Obergeschoss ist nicht Teil der Mietfläche.
(2) Die Villa Waldeck ist für Veranstaltungen mit bis zu 70 Personen zugelassen. Diese Zahl ist verbindlich und kann auch nach Rücksprache nicht erhöht werden.
(3) Fotolocation. Bei Foto- und Filmbuchungen sind die Salons im Erdgeschoss und der Garten gebucht. Das Apartment ist nur gegen gesonderte Buchung enthalten. Für Werbe- und Filmproduktionen von Unternehmen gilt ein eigener Tarif; Hochzeits-, Paar-, Portrait- und Familienshootings – auch über Fotografen gebucht – gelten als Fotoshooting. Die gebuchte Zeit umfasst Auf- und Abbau.
(4) Die Location darf nur für den vereinbarten Zweck genutzt werden. Eine Untervermietung ist ohne Zustimmung des Vermieters in Textform nicht gestattet.
(5) Wird der Garten genutzt, trägt der Mieter das Wetterrisiko. Kann ein Programmpunkt witterungsbedingt nicht draußen stattfinden, findet er in den Salons statt; eine Mietminderung ist damit nicht verbunden.
(6) Muss einzelnes Mobiliar kurzfristig aus Sicherheits- oder Reparaturgründen aus der Nutzung genommen werden, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Minderung, solange die Nutzung der Location nicht wesentlich beeinträchtigt ist.
(7) Mietzeiten. Wochenendmiete: Freitag ab 13:00 Uhr bis Montag 10:00 Uhr. Tagesmiete: ab 11:00 Uhr bis zum Folgetag 9:00 Uhr. Business Day: 9:00 bis 23:00 Uhr. Abweichende Zeiten regelt die Nutzungsvereinbarung. Wird die Mietzeit überschritten, berechnet der Vermieter je angefangene Stunde 249,00 €; übersteigt die Überschreitung bei einer Tagesmiete 120 Minuten, wird die Differenz zur Wochenendmiete fällig.
§ 4 Leistungen und Preise
(1) Der Mietpreis umfasst die Nutzung der Location im gebuchten Zeitraum, die vorhandene Ausstattung sowie – soweit nicht anders vereinbart – die Endreinigung. Weitere Leistungen werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich enthalten sind.
(2) Komplettpaket. Bucht der Mieter ein Paket mit Location, Speisen, Getränken und Service, sind diese Leistungen im Paketpreis pro Person enthalten. Blumen, Dekoration, Musik, Fotografie und weitere Dienstleister sind nicht enthalten und werden vom Mieter gesondert gewählt. Das Komplettpaket gilt ab der in Angebot bzw. Nutzungsvereinbarung genannten Mindestgästezahl; berechnet wird mindestens diese Zahl.
(3) Die endgültige Gästezahl ist spätestens 7 Tage vor dem Termin in Textform mitzuteilen. Sie ist Grundlage der Abrechnung; eine spätere Verringerung mindert den Preis nicht.
(4) Preise für Verbraucher verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Preise für Unternehmen werden netto zuzüglich Umsatzsteuer ausgewiesen.
§ 5 Zahlung
(1) Hochzeiten, Events und Tagungen. 50 % des vereinbarten Preises sind innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss fällig, der Restbetrag spätestens 12 Wochen vor dem Termin. Liegt der Termin weniger als 12 Wochen nach Vertragsschluss, ist der Gesamtbetrag innerhalb von 7 Tagen fällig.
(2) Aktionsangebote. Wird im Rahmen eines Aktionsangebots ein Preisnachlass gewährt, ist der Gesamtbetrag sofort bei Vertragsschluss fällig. Der Nachlass setzt die fristgerechte Zahlung und die Durchführung des Termins voraus.
(3) Online-Buchungen (z. B. Fotolocation) sind bei der Buchung über die angebotenen Zahlungsarten zu bezahlen.
(4) Rechnungen erhält der Mieter per E-Mail. Zahlungen erfolgen per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto.
(5) Der Termin ist erst fest gebucht, wenn die erste fällige Zahlung eingegangen ist. Bleibt sie nach einer Zahlungserinnerung mit angemessener Nachfrist aus, darf der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und den Termin anderweitig vergeben.
§ 6 Kaution
(1) Eine Kaution wird grundsätzlich nicht erhoben. In besonderen Fällen, etwa bei umfangreicher Technik oder Effekten, kann sie in der Nutzungsvereinbarung vereinbart werden.
(2) Eine vereinbarte Kaution wird nach ordnungsgemäßer Übergabe und Ausgleich aller Forderungen zurückgezahlt, spätestens 14 Tage nach dem Termin. Schäden oder Zusatzkosten werden verrechnet.
§ 7 Stornierung und Verlegung
(1) Stornierung durch den Mieter (Hochzeiten, Events, Tagungen). Sagt der Mieter nach Vertragsschluss ab, bleibt der Anspruch des Vermieters auf den vereinbarten Preis grundsätzlich bestehen. Der Vermieter rechnet ersparte Aufwendungen an – beim Komplettpaket insbesondere nicht angefallene Kosten für Speisen und Getränke – sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Termins. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(2) Bei Aktionsangeboten entfällt der Preisnachlass im Fall einer Stornierung; Grundlage ist dann der reguläre Preis.
(3) Vom Vermieter beauftragte, nicht mehr stornierbare Leistungen Dritter trägt der Mieter, soweit sie dem Vermieter in Rechnung gestellt werden.
(4) Fotolocation. Eine Stornierung ist bis 7 Tage vor dem Termin kostenfrei; der gezahlte Betrag wird erstattet. Danach ist eine Erstattung ausgeschlossen. Eine Umbuchung auf einen freien Termin ist nach Absprache möglich.
(5) Besichtigungen können jederzeit kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.
(6) Verlegung. Auf Anfrage ist eine einmalige Verlegung auf einen freien Termin möglich; ein Anspruch besteht nicht. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Umbuchung; geleistete Zahlungen werden angerechnet.
(7) Stornierungen und Umbuchungen erfolgen in Textform (z. B. E-Mail an hello@villawaldeck.com). Maßgeblich ist der Zugang beim Vermieter.
§ 8 Nutzung der Location
(1) Der Mieter ist für Auf- und Abbau sowie die Durchführung seiner Veranstaltung innerhalb der Mietzeit verantwortlich. Er informiert seine Gäste und Dienstleister über diese Bedingungen und die Hausordnung.
(2) Die Villa steht unter Denkmalschutz. Dekoration wird freistehend aufgestellt; Nägel, Klebeband und andere Befestigungen an Wänden, Türen, Fenstern, Decken oder Geländern sind nicht gestattet.
(3) In allen Innenräumen gilt Rauchverbot. Kerzen sind nur in standsicheren, nicht brennbaren Gefäßen erlaubt, nicht auf dem Boden. Pyrotechnik und Kaltfunken nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters; Konfetti ist nicht gestattet.
(4) Pfennigabsätze sind in den Innenräumen zum Schutz der historischen Böden nicht erlaubt. Auf Stühle, Tische oder Fensterbänke wird nicht gestiegen – auch nicht für Fotos.
(5) Die Location wird am Ende der Mietzeit besenrein übergeben; eigene Gegenstände, Deko und Abfälle sind mitzunehmen bzw. nach der Hausordnung zu entsorgen. Ist eine zusätzliche Reinigung nötig, werden die tatsächlichen Kosten berechnet.
(6) Haustiere nur nach vorheriger Absprache.
§ 9 Gute Nachbarschaft
(1) Die Villa Waldeck liegt im ruhigen Villenviertel Blasewitz – das macht einen großen Teil ihres Charmes aus. Damit das so bleibt, gelten diese Hausregeln. Sie beruhen auf den behördlichen Vorgaben für unser Haus.
(2) Der Garten steht bis 22:00 Uhr zur Verfügung, etwa für Trauung, Empfang und Dinner, mit stimmungsvoller Hintergrundmusik. Live-Bands, DJ-Sets und Tanz finden in den Salons statt.
(3) Ab 22:00 Uhr wird in den Innenräumen weitergefeiert, Fenster und Außentüren bleiben dann geschlossen; die Lüftungsanlage sorgt für frische Luft. Ein kurzer Aufenthalt vor der Tür im Eingangsbereich ist selbstverständlich möglich.
(4) Musik wird in der vom Vermieter vorgegebenen Lautstärke gespielt. Einzelheiten regelt die Hausordnung.
(5) Auf dem Grundstück stehen zwei Stellplätze zur Verfügung, vorrangig für Dienstleister. Rasen, Beete und Wurzelbereiche des alten Baumbestands werden nicht befahren. Ausgänge, Treppen und das Podest neben dem Eingang bleiben als Rettungswege frei.
(6) Werden die Hausregeln trotz Hinweis nicht eingehalten, darf der Vermieter die Musik leiser stellen oder beenden lassen. Kosten aus Verstößen, etwa durch behördliche Maßnahmen oder Bußgelder, trägt der Mieter.
§ 10 Haftung
(1) Der Mieter haftet für Schäden, die während der Mietzeit durch ihn, seine Gäste oder seine Dienstleister verursacht werden. Kinder stehen unter der Aufsicht ihrer Eltern. Der Abschluss einer Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
(2) Beschädigtes Mobiliar und Inventar ersetzt der Mieter zum Wiederbeschaffungswert, soweit er, seine Gäste oder Dienstleister den Schaden zu vertreten haben.
(3) Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Für eingebrachte Gegenstände (Geschenke, Deko, Technik) haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 11 Dienstleister
(1) Der Vermieter empfiehlt auf Wunsch Partner, etwa Floristik, Fotografie, Musik oder freie Trauung. Verträge mit diesen Dienstleistern schließt der Mieter direkt; für deren Leistungen haftet der Vermieter nicht.
(2) Beim Komplettpaket (§ 4 Abs. 2) ist der Vermieter Vertragspartner für Speisen, Getränke und Service und setzt dafür einen Partner-Caterer ein.
(3) Vom Mieter selbst beauftragte Dienstleister haben keine Vertragsbeziehung zum Vermieter. Für deren Schäden an der Location haftet der Mieter wie für eigenes Verschulden.
§ 12 Höhere Gewalt und Ausfall der Location
(1) Kann der Vermieter die Location aus Gründen außerhalb seines Einflusses nicht bereitstellen – etwa Brand, Unwetter, Hochwasser, Blitzeinschlag, behördliche Untersagung oder erhebliche unvorhersehbare Schäden am Gebäude –, ist er von der Leistungspflicht befreit.
(2) Bereits geleistete Zahlungen werden dann unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig; zwingende Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt. Wo möglich, bietet der Vermieter einen Ersatztermin an.
§ 13 Hausrecht
Der Vermieter übt während der Veranstaltung das Hausrecht aus. Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen, insbesondere bei Gefahr für Personen oder das Gebäude, darf er einzelne Personen verweisen oder die Veranstaltung beenden. Hat der Mieter den Grund zu vertreten, besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung.
§ 14 Fotos und Datenschutz
(1) Der Vermieter darf Fotos der Räume und Dekoration ohne erkennbare Personen für eigene Werbung nutzen, sofern der Mieter nicht vorher in Textform widerspricht.
(2) Personenbezogene Daten verarbeitet der Vermieter nach der DSGVO. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung unter www.villawaldeck.com/datenschutz.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(2) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.
(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Dresden; gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(4) Der Vermieter nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
